Kauf/Verkauf
Die entgeltliche Übertragung eines Betriebes führt beim Veräußerer zu einer Versteuerung der Betriebsveräußerung, die unter Umständen begünstigt besteuert wird und führt beim Erwerber zu einem Anschaffungsvorgang. Der Erwerber kann den Ankauf auch steuerlich absetzen und damit seine Steuerbelastung verringern.
Steuerlich ist stets zu hinterfragen, ob die Übergabe des Betriebes als entgeltliche oder unentgeltliche Übergabe eingestuft wird. Hierbei gilt das Kriterium des Überwiegens (mehr oder weniger als 50 %). Wird daher ein Betrieb mit einem Wert in Höhe von EUR 100.000,- um EUR 35.000,- vom Vater an den Sohn verkauft, so liegt eine gemischte Schenkung vor, die steuerlich gesehen als Schenkung qualifiziert wird.
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