Rechtsformwahl
Bitte beachten Sie die Änderungen durch die Reform im
Handelsrecht ab 1.1.2007!
Die wichtigsten Änderungen gibt es als pdf zum Vortrag "das
neue UGB" zum nachlesen.
Diese Frage der Rechtsformgestaltung spielt eine zentrale Rolle
im Werdegang eines Unternehmens. Egal, ob man ein Unternehmen gänzlich
neu gründet, eine Betriebsstätte aufbauen will oder bereits
erfolgreich ein Unternehmen führt: die Frage, ob man „das
richtige Kleid für die ausgeübte Tätigkeit hat“,
ist immer wieder zu stellen.
Generell kann gesagt werden, dass es keine „richtige“
oder „falsche“ Unternehmensform gibt.
Jede Gesellschaftsform bietet andere Rahmenbedingungen und Möglichkeiten
hinsichtlich
• Steuerbelastung
• Sozialversicherung
• Haftung gg. Gläubigern
• Gründungskosten
• laufende Kosten
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Rechtsform
eines bestehenden Unternehmens jederzeit zu ändern.
Rechtsformen:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
- Personengesellschaften des Handelsrechtes (OG, KG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Hier finden Sie einen detaillierten Vergleich der bestehenden
Rechtsformen. Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der für Sie
am besten geeigneten Rechtsform behilflich.
Bedenken Sie, dass die Wahl der Rechtsform wiederum Einfluss auf
die Gründungskosten, bzw. laufenden Kosten hat und dies daher
in ihrem Finanzplan berücksichtigt werden sollte!
Die Wahl der richtigen Rechtsform gehört zu den wichtigsten
unternehmerischen Entscheidungen.
Zunächst ist festzuhalten, dass es nur einen beschränkten
Kreis von Unternehmensformen
gibt , die grundsätzlich frei wählbar sind. Ausnahmen
sind aber gegeben (zB keine GesmbH für Apotheken, Notare oder
Ärzte).
Einflussgrößen sind vor allem:
- der Umfang der persönlichen Haftung
- Kapitalaufbringung
- Geschäftsführerrechte
- Gewerberecht
- Unternehmensnachfolge
Im Falle der Änderung:
- Auswirkungen auf bestehende Rechtsverhältnisse
- Kosten der Rechtsformänderung
Jedenfalls sind immer die Änderungen in der Sozialversicherung und im Steuerrecht zu beachten, es ist daher auch ein eventueller Rechtsformwechsel in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Das Steuerrecht gibt uns dabei die Möglichkeit durch Anwendung des Umgründungssteuergesetzes weitgehend steuerneutral diese Wechsel vorzunehmen.
Für mögliche Änderungen von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften sind auch die Kosten eines Geschäftsführers zu berücksichtigen.
Weiters ist auch die Vermietung von Wirtschaftsgütern , insbesondere Gebäude, an eine Kapitalgesellschaft zu überlegen. Hier ist vor allem die mögliche Entziehung aus der Haftungsmasse sowie die Nichtbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen der Mieteinkünfte als Vorteil anzuführen.
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