Die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft unterliegt aufgrund der Besonderheit der Produktionsprozesse vielen Spezialvorschriften; dies gilt auch im Steuerrecht. Bei kleineren Betrieben kann die LuFPauschalierungs-Verordnung angewendet werden, die ebenso Spezialbestimmungen enthält, die nur der Experte weiß.
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