Rechtsformgestaltung/Umgründungen

Im Sinne unserer Firmenphilosophie – die Anwendung der Erfolgspyramide – ist das Vorliegen der optimalen Rechtsform des Unternehmens in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wenn ein Wechsel stattfinden soll, dann kann dieser großteils steuerneutral unter Inanspruchnahme des Umgründungssteuerrechtes (UmgrStG) erfolgen.

Die dafür wesentlichen Artikel sind:

  • Art I Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften
  • Art II Umwandlungen
  • Art III Einbringungen
  • Art IV Zusammenschlüsse
  • Art V Realteilungen
  • Art VI Spaltungen von Kapitalgesellschaften

Als wesentliche, für alle Artikel anzuwendende steuerliche Vorteile sind zu nennen:

  • steuerliche Gesamtrechtsnachfolge, d. h. Buchwertfortführung und Verlustvortragsübergang (tlw. Einschränkungen)
  • Bei Übertragung von Liegenschaften beträgt der Steuersatz 0,5% (allgemein: 3,5%).
  • Befreiung von Gebühren (2 Jahresfrist ist zu beachten)
  • umsatzsteuerliche Neutralität
  • 9-monatige Rückwirkung des Vorganges ist möglich.

Univ.Lekt. StB Dr. Peter Brauner ist auf diesem Gebiet Spezialist; Mitglied in der Arbeitsgruppe „Umgründung“ des Fachsenats für Steuerrecht bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und Vortragender auf diesem Gebiet und Autor beim Handbuch der Umgründungen (Wiesner/Hirschler/Mayr; Lexis Nexis, 2018) des Art V Realteilung sowie beim Buch Rechtsformwahl in der Land-und Forstwirtschaft (Brauner, Peyerl, Pum, Urban; Verlag Österreich, 2015).

Zurück zur Übersicht