Rechtsformgestaltung/Umgründungen

Im Sinne unserer Firmenphilosophie – die Anwendung der Erfolgspyramide – ist das Vorliegen der optimalen Rechtsform des Unternehmens in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wenn ein Wechsel stattfinden soll, dann kann dieser großteils steuerneutral unter Inanspruchnahme des Umgründungssteuerrechtes (UmgrStG) erfolgen.

Die dafür wesentlichen Artikel sind:

  • Art I Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften
  • Art II Umwandlungen
  • Art III Einbringungen
  • Art IV Zusammenschlüsse
  • Art V Realteilungen
  • Art VI Spaltungen von Kapitalgesellschaften

Als wesentliche, für alle Artikel anzuwendende steuerliche Vorteile sind zu nennen:

  • steuerliche Gesamtrechtsnachfolge, d. h. Buchwertfortführung und Verlustvortragsübergang (tlw. Einschränkungen)
  • Bei Übertragung von Liegenschaften beträgt der Steuersatz 0,5% (allgemein: 3,5%).
  • Befreiung von Gebühren (2 Jahresfrist ist zu beachten)
  • umsatzsteuerliche Neutralität
  • 9-monatige Rückwirkung des Vorganges ist möglich.
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