Rechtsformgestaltung/Umgründungen

Im Sinne unserer Firmenphilosophie – die Anwendung der Erfolgspyramide – ist das Vorliegen der optimalen Rechtsform des Unternehmens in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wenn ein Wechsel stattfinden soll, dann kann dieser großteils steuerneutral unter Inanspruchnahme des Umgründungssteuerrechtes (UmgrStG) erfolgen.

Die dafür wesentlichen Artikel sind:

Als wesentliche, für alle Artikel anzuwendende steuerliche Vorteile sind zu nennen:

Zurück zur Übersicht